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Freitag, 11. Mai 2007

Blaulicht für Ärzte im Rufdienst

Ich finde, dass Ärzte im Rufdienst, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort in einem Krankenhaus sein müssen berechtigt sein sollten, ein Blaulicht zu führen.

Stattdessen ist es zur Zeit so, dass Ärzte, die im Sinne des Patienten Geschwindigkeitsbeschränkungen und Rotlicht übergehen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und wie ein normaler Verkehrssünder behandelt werden. Nur nach Abwägung einer Behörde (mit fraglicher Qualifikation) kann in Ausnahmefällen eine Strafe abgemildert werden.

Berücksichtigt man die zunehmende Landflucht der Ärzte und die daraus resultierenden größeren Einzugsbereiche mit längeren Anfahrtswegen kann man von einer zunehmenden Relevanz dieser Problematik ausgehen.

Meiner Meinung nach ist die Dringlichkeit einer Fahrt im Rufdienst mindestens so hoch wie bei einem Krankenwageneinsatz. Immerhin wird der Rufdienst in der Regel von einem anderen Arzt gerufen.

Ärzte im Dienst sollten grundsätzlich nicht für derartige Vergehen bestraft werden können (Bis auf grob fahrlässige Ausnahmen). Zur Signalisierung der dringlichen Fahrt sollten sie zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer zudem berechtigt sein ein Blaulicht zu führen.

8 Kommentare:

  1. Ich kann dein Problem ein weig nachvollziehen, empfinde es aber als falschen Ansatz. Wenn du "Rufdienst" hast, also z.B innerhalb von 30 min in der Klinik sein sollst, dann musst du eben in diesem Umkreis wohnen. Wenn der Arbeitgeber mehr erwartet, muss er eben mehr zahlen, sprich Vollzeit.

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  2. Hi Mellowbox. Danke für Deine Kommentar. Ich fürchte, dass kleinere Krankenhäuser derart unatraktiv für Ärzte sind, dass sie keine Wahl haben, als Ärzte aus großer Entfernung anzustellen. Der Gesetzgeber fordert übrigens (glaub ich) eine Anwesenheit in 45 Minuten, was IMHO aber viel zu lange ist.

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  3. Moin,

    genau vor diesem Problem stehe ich gerade. Kannst Du sagen, ob die 45 Minuten stimmen, das würde mir reichen. es wurden bei uns auch schon 20 Minuten diskutiert. Meinen Arbeitgeber möchte ich erstmal da raushalten.
    Vielen Dank für eine ANtwort

    angostura

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  4. Ich bin auch immer froh wenn mein OA zu ner Notsectio caesarea innerhalb von 30min im Haus sein kann und dann als Facharzt die OP-Indikation stellt.

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  5. Diese Diskussion hier entbehrt nun wirklich jeder Grundlage!
    Ein paar Blicke in die entsprechenden Gesetzestexte und es erübrigt sich die Fragestellung.
    Und btw: Ein einfacher Krankenwageneinsatz wird nicht mit Blaulicht durchgeführt...

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  6. Ein Rufdienst einsatz ist ja auch dringender, als ein einfacher Krankenwageneinsatz (z.b. Verlegung o.ä.). Bitte nenne die Gesetzt, auf die du verweisen möchtest. BTW: Es geht hierbei ja darum diese Gesetzt ggf. ändern zu lassen ... wir sind das Volk :)

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  7. Bei einem Krankenwagen bzw. Rettungswageneinsatz entscheidet die Besatzung über die Inanspruchnahme von Sonderrechten, da ein Krankenwagen von Hause aus (§35 STVO) von Hause aus Sonderrechte genießt werden diese durch das Blaulicht nur angezeit bzw. andere werden vor der Inanspruchnahme gewarnt. Sonderrechte leiten sich auch aus dem STGB und dem BGB ab wenn es um den Schutz höherwertigen Gutes (Leben, Gesundheit) geht kann man eine Verordnung brechen. Das Führen eines Blaulistes wird nach §70 STVZO (Zulassungsordnung) geregelt. Ergo: Wenn Ihr Sonderrechte in Anspruch nehmt (die Euch im Notfall zustehen) seid Ihr verpfichtet Eure Umgebung zu warnen (mit einem Blaulicht). Wegerechte (Tatütata) leiten sich daraus nicht ab. Alles klar? Übrigens: Ich bin Kardiotechniker und nehme mir im Rufdienst die Sonderrechte einfach heraus. Und: Mit einem Schreiben vom Klinikchef ist da noch nie was angebrannt.

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  8. Für mich ist dies nicht ganz nachvollziehbar. Ein Krankenhaus welches an der Notfallversorgung teilnimmt sollte materiell und personell entsprechend ausgestattet sein.
    Der Luxus des Arztes sich zu Hause aufzuhalten darf nicht auf Kosten des Patienten gehen. Wenn nun also nicht entsprechend qualifizierte Ärzte direkt anwesend sind bedarf es entsprechende personelle Änderungen im Klinikbetrieb.
    Allenfalls eine Umstellung des Rufdienstes auf einen Anwesenheitsdienst.

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