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Freitag, 15. Januar 2010

Recht zum Widerstand

Anlässlich der Debatte über Nacktscanner kommt mir der Artikel 20 GG in den Sinn:


(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Zieht euch warm an .... (das war jetzt mehr auf die Nacktscanner bezogen)