Die Wahlbeobachter des CCC wurden in Ausübung ihrer Tätigkeit behindert und durften die Wahlen nicht beobachten und wurde z.T. des Platzes verwiesen. Die nachweislich unsicheren Wahlcomputer wurden z.T. in Privatwohnungen von Parteimitgliedern gelagert! Der CCC hatte zeitweise ungestörten Zugriff auf einzelne Wahlcomputer. Diese Wahl kann keinen Volksvertreter legitimieren! Näheres in der
Presseerklärung des CCC.
Die Wahlbeobachter des CCC wurden in Ausübung ihrer Tätigkeit behindert und durften die Wahlen nicht beobachten und wurde z.T. des Platzes verwiesen. Die nachweislich unsicheren Wahlcomputer wurden z.T. in Privatwohnungen von Parteimitgliedern gelagert! Der CCC hatte zeitweise ungestörten Zugriff auf einzelne Wahlcomputer. Diese Wahl kann keinen Volksvertreter legitimieren! Näheres in der
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Keine demokratische Wahl in Hessen
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