Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten.
Na super. Hätte ich Ihm nicht zugetraut. Damit gehört er auch auf meine
"The Bad" Liste.
Quelle:
Heise
Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten.
Na super. Hätte ich Ihm nicht zugetraut. Damit gehört er auch auf meine
"The Bad" Liste.
Quelle:
Heise
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