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LaTeX rockt ...
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ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Wenn Ihre Behauptung stimmt, dass die geplanten Internet-Filter mit geringem Aufwand zu umgehen sind, dann wäre die These, damit würden Freiheitsrechte eingeschränkt, absurd.
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ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Wenn Ihre Behauptung stimmt, dass die geplanten Internet-Filter mit geringem Aufwand zu umgehen sind, dann wäre die These, damit würden Freiheitsrechte eingeschränkt, absurd.
Eine Sache möchte ich noch ansprechen, weil ich gerade per Email danach gefragt wurde. Wie reagiere ich, wenn einer auf meine Ausführungen mit "Jaja, die Regierung will uns nur Böses, schon klar" reagiert?
Es handelt sich hier um ein prachtvolles Beispiel von unfairer Argumentation. Hier werden nicht die Argumentationen oder die Fakten angegriffen, sondern der Vortragende, dem unterstellt wird, ihm ginge es nicht um die Fakten, sondern um das Madigmachen der Regierung. Und diese unzutreffende Unterstellung greift man dann an, indem man sie lächerlich zu machen versucht.
Mal abgesehen davon ist meine inhaltliche Antwort, dass es hier gar nicht um unsere aktuelle Regierung geht. Im Geschichtsunterricht geben wir der Weimarer Republik und Hindenburg Mitschuld daran, dass Hitler an die Macht kam. Genau so müssen wir bei unseren Gesetzen Sorge tragen, dass zukünftigen Diktatoren keine Ermächtigungsgesetze in die Hand gegeben werden. Mehr noch: wir müssen dafür sorgen, dass sie auch von bösartigen, korrupten oder inkompetenten zukünftigen Volksvertretern nicht mißbraucht werden können. Das Grundgesetz hat dafür die Ewigkeitsklausel und den von ihr geschützten Artikel 20 Absatz 4.
Wenn wir jetzt also den Fall haben, dass eine demokratisch gewählte Regierung Gesetze wie das BKA-Gesetz, die Vorratsdatenspeicherung oder die Internetzensur erlässt, dann ist es unsere Pflicht, das zu verhindern bzw schnellstmöglich rückgängig zu machen. Denn schon die nächste Regierung könnte mit dieser Gesetzesgrundlage einen Unterdrückungsstaat bauen.
Selbst wenn man von der aktuellen Regierung nur das beste annimmt, besteht eine Bürgerpflicht, solche den Unterdrückungsstaat ermöglichenden Gesetze nicht zu dulden. Es ist die Pflicht unserer Regierung, keine solchen Gesetze zu erlassen, sonst trägt sie Mitschuld an zuküntigen Untaten einer Diktatur. Und es ist unsere Pflicht, unsere Regierung daran zu hindern, so gravierende Fehler zu begehen, weil wir Schuld an dem Handeln unserer Regierung sind. Die vertreten uns. Wenn die uns falsch vertreten, ist es trotzdem unsere Schuld am Ende.
Daher: wir müssen was tun. Nicht nur meckern. Tun. Für uns, und für unsere Kinder.
Nun, ich persönlich halte unsere Regierung in der Tat für eine illegitime Junta, die gerade dabei ist, den Überwachungsstaat zu installieren. Aber das spielt für die Richtigkeit der obigen Aussagen keine Rolle. Denn ob wir die schlechten Gesetze bekämpfen, weil wir nicht Schuld am Unterdrückungsstaat der Zukunft sein wollen, oder weil wir nicht selbst von unserer aktuellen Junta unterdrückt werden wollen, das spielt ja keine Rolle. Wenn wir die Gesetze verhindern, dann hindern wir beide Juntas daran, sie gegen uns zu verwenden.
Und, mal ganz persönlich: ich glaube nicht, dass die mich konkret überwachen gerade. Ich glaube nicht, dass die meine Wohnung verwanzt haben, mein Telefon abhören, oder mein Internet mitschnüffeln (also mal abgesehen von der Vorratsdatenspeicherung jetzt). Trotzdem verschlüssele ich meine Daten und kämpfe gegen Gesetze mit dem Potenzial, einem zukünftigen oder aktuellen Unterdrückungsstaat den Weg zu bereiten.
Eine Sache möchte ich noch ansprechen, weil ich gerade per Email danach gefragt wurde. Wie reagiere ich, wenn einer auf meine Ausführungen mit "Jaja, die Regierung will uns nur Böses, schon klar" reagiert?
Es handelt sich hier um ein prachtvolles Beispiel von unfairer Argumentation. Hier werden nicht die Argumentationen oder die Fakten angegriffen, sondern der Vortragende, dem unterstellt wird, ihm ginge es nicht um die Fakten, sondern um das Madigmachen der Regierung. Und diese unzutreffende Unterstellung greift man dann an, indem man sie lächerlich zu machen versucht.
Mal abgesehen davon ist meine inhaltliche Antwort, dass es hier gar nicht um unsere aktuelle Regierung geht. Im Geschichtsunterricht geben wir der Weimarer Republik und Hindenburg Mitschuld daran, dass Hitler an die Macht kam. Genau so müssen wir bei unseren Gesetzen Sorge tragen, dass zukünftigen Diktatoren keine Ermächtigungsgesetze in die Hand gegeben werden. Mehr noch: wir müssen dafür sorgen, dass sie auch von bösartigen, korrupten oder inkompetenten zukünftigen Volksvertretern nicht mißbraucht werden können. Das Grundgesetz hat dafür die Ewigkeitsklausel und den von ihr geschützten Artikel 20 Absatz 4.
Wenn wir jetzt also den Fall haben, dass eine demokratisch gewählte Regierung Gesetze wie das BKA-Gesetz, die Vorratsdatenspeicherung oder die Internetzensur erlässt, dann ist es unsere Pflicht, das zu verhindern bzw schnellstmöglich rückgängig zu machen. Denn schon die nächste Regierung könnte mit dieser Gesetzesgrundlage einen Unterdrückungsstaat bauen.
Selbst wenn man von der aktuellen Regierung nur das beste annimmt, besteht eine Bürgerpflicht, solche den Unterdrückungsstaat ermöglichenden Gesetze nicht zu dulden. Es ist die Pflicht unserer Regierung, keine solchen Gesetze zu erlassen, sonst trägt sie Mitschuld an zuküntigen Untaten einer Diktatur. Und es ist unsere Pflicht, unsere Regierung daran zu hindern, so gravierende Fehler zu begehen, weil wir Schuld an dem Handeln unserer Regierung sind. Die vertreten uns. Wenn die uns falsch vertreten, ist es trotzdem unsere Schuld am Ende.
Daher: wir müssen was tun. Nicht nur meckern. Tun. Für uns, und für unsere Kinder.
Nun, ich persönlich halte unsere Regierung in der Tat für eine illegitime Junta, die gerade dabei ist, den Überwachungsstaat zu installieren. Aber das spielt für die Richtigkeit der obigen Aussagen keine Rolle. Denn ob wir die schlechten Gesetze bekämpfen, weil wir nicht Schuld am Unterdrückungsstaat der Zukunft sein wollen, oder weil wir nicht selbst von unserer aktuellen Junta unterdrückt werden wollen, das spielt ja keine Rolle. Wenn wir die Gesetze verhindern, dann hindern wir beide Juntas daran, sie gegen uns zu verwenden.
Und, mal ganz persönlich: ich glaube nicht, dass die mich konkret überwachen gerade. Ich glaube nicht, dass die meine Wohnung verwanzt haben, mein Telefon abhören, oder mein Internet mitschnüffeln (also mal abgesehen von der Vorratsdatenspeicherung jetzt). Trotzdem verschlüssele ich meine Daten und kämpfe gegen Gesetze mit dem Potenzial, einem zukünftigen oder aktuellen Unterdrückungsstaat den Weg zu bereiten.
Sehr geehrte Herr Brägelmann,
derzeit sind bei dem Finanzgericht Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach §40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Festellungsklagen nach §41FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationnummer anhängig, Urteile des Finanzgerichts Köln liegen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt werden wird, somit wird voraussichtlich der Bundensfinanzhof über den Streitgegenstand entscheiden.
Ich halte es daher für verfahrensökonomisch, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes abzuwarten und das Einspruchsverfahren zunächst nach §363 Abs. 2 Sats 1 der Abgabenordnung (AO) ruhen zu lassen. Sollten Sie gleichwohl eine Fortführung Ihres Einspruchsverfahrens wünschen, bitte ich um Nachricht. Ich müsste dann Ihren Einspruch als unzulässig verwerfen, da ein Einspruch nur gegeben ist, wenn ein Verwaltungsakt angefochten oder der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird. Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.
Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentralamt für Steuern
Sehr geehrte Herr Brägelmann,
derzeit sind bei dem Finanzgericht Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach §40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Festellungsklagen nach §41FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationnummer anhängig, Urteile des Finanzgerichts Köln liegen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt werden wird, somit wird voraussichtlich der Bundensfinanzhof über den Streitgegenstand entscheiden.
Ich halte es daher für verfahrensökonomisch, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes abzuwarten und das Einspruchsverfahren zunächst nach §363 Abs. 2 Sats 1 der Abgabenordnung (AO) ruhen zu lassen. Sollten Sie gleichwohl eine Fortführung Ihres Einspruchsverfahrens wünschen, bitte ich um Nachricht. Ich müsste dann Ihren Einspruch als unzulässig verwerfen, da ein Einspruch nur gegeben ist, wenn ein Verwaltungsakt angefochten oder der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird. Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.
Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentralamt für Steuern